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Hamburgs klinisches Krebsregister startklar

Die Hamburgische Bürgerschaft entscheidet heute über das novellierte Krebsregistergesetz. Das bestehende bevölkerungsbezogene Hamburgische Krebsregister soll durch die Verabschiedung weiterentwickelt werden: Künftig wird es möglich sein, Krankheitsverläufe und -behandlungen anhand objektiver Informationen sektor- und fachdisziplinübergreifend zu vergleichen. Die Daten können für eine konstruktive Diskussion der beteiligten Ärztinnen und Ärzte in Kliniken und Praxen untereinander genutzt werden. Auch gesundheitspolitisch sind sie von hoher Bedeutung. Hamburg wäre das erste Bundesland, das ein Gesetz zum Aufbau klinischer Krebsregister in Kraft setzt.
Pressemeldung - Hamburgs klinisches Krebsregister startklar

Der Ausbau zur bevölkerungs- und behandlungsbezogenen Registrierung soll die Krebsbehandlungen weiter verbessern und für mehr Klarheit darüber sorgen, wie und wo am erfolgreichsten behandelt wird. Das bezieht sich sowohl auf die Wirksamkeit unterschiedlicher Behandlungsstrategien und Medikamente, als auch auf das Geschick der Behandler.

„Das klinische Krebsregister wird die Behandlungsqualität in Hamburg weiter verbessern. Deshalb ist es mir wichtig, dass alle wesentlichen Gesundheitsakteure daran mitwirken. Ärztinnen und Ärzte wie auch Patientinnen und Patienten werden so zukünftig über valide Daten zur Qualität der onkologischen Behandlung in den verschiedenen Einrichtungen und zur Wirksamkeit der unterschiedlichen Therapien verfügen“, sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat bei der Novellierung des Krebsregistergesetzes frühzeitig die wichtigen Akteure eingebunden. Dazu gehören unter anderem die Ärztekammer Hamburg, die Hamburger Krebsgesellschaft, die Hamburgische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg sowie die Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen.

Die Investitionskosten für das Krebsregister betragen rund 600.000 Euro. 90 Prozent dieser Kosten werden von der Deutschen Krebshilfe getragen. Der laufenden Betrieb des Registers wird nach bisheriger Einschätzung jährlich rund 2,4 Millionen Euro kosten und zu 90 Prozent von den Krankenkassen finanziert. Die restlichen Kosten trägt in beiden Fällen die Freie und Hansestadt Hamburg.

„Ich freue mich, dass wir in Hamburg frühzeitig die gesetzlichen Grundlagen für die klinische Krebsregistrierung schaffen können. Damit sind wir Vorbild in Deutschland und verschwenden zum Wohle der Patientinnen und Patienten keine Zeit in der Weiterentwicklung und Verbesserung der onkologischen Behandlung in Hamburg“, so Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks.

In der Hamburger Bevölkerung wird pro Jahr etwa 10.000 Mal die Diagnose Krebs gestellt. Rund 4.700 Menschen sterben jedes Jahr an einer Krebserkrankung. Genauere Informationen zum Krankheits- und Behandlungsgeschehen bedeuten einen erheblichen Gewinn an Transparenz und können für eine konstruktive Weiterentwicklung der Versorgung genutzt werden.

Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) verpflichtet alle Bundesländer dazu, flächendeckend klinische Krebsregister einzurichten. In dem 2013 verabschiedeten Bundesgesetz werden die finanziellen Rahmenbedingungen und die bundesweit einheitliche Verwendung der Daten geregelt. Dadurch wird ein deutschlandweiter Vergleich der Behandlungsqualität möglich.

Die jetzt beginnende klinische Krebsregistrierung knüpft an die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Hamburgischen Krebsregister und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an. Das bestehende epidemiologische Krebsregister von 1926 ist die älteste Einrichtung dieser Art in Deutschland.
geschrieben am: 21.05.2014
Redaktion Hamburgparty.de


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