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Hamburg erfolgreich bei der Verbraucherschutzministerkonferenz

Bei der 10. Verbraucherschutzministerkonferenz am 15. und 16. Mai in Rostock-Warnemünde hat sich Hamburg mit dem Antrag durchgesetzt, dass bei dem von der Bundesregierung angekündigten Gesetzespaket zur Stärkung der Lebensversicherungen die Interessen der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ausreichend berücksichtigt werden müssen.
Pressemeldung - Hamburg erfolgreich bei der Verbraucherschutzministerkonferenz

So soll es eine angemessene Anpassung der Mindestzuführungsquoten zugunsten der Versicherten oder auch Maßnahmen zur Kostenbegrenzung bei den Versicherungsunternehmen geben. Diesen erschwerten die sinkenden Kapitalmarktzinsen die rentable Anlage der Versicherungsprämien ihrer Kunden. „Es darf nicht sein, dass die in der Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen einseitig auf die Versicherten abgewälzt werden. Daher ist der Beschluss der Konferenz ein wichtiger Erfolg für den Verbraucherschutz“, sagt Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

Auch der Antrag Hamburgs für mehr Transparenz bei Ratenzahlungszuschlägen bei Versicherungsprämien fand bei den Verbraucherschutzministerinnen und -ministern eine Mehrheit. Nun soll der Bund eine gesetzliche Regelung prüfen, mit der die Versicherten über die Mehrkosten bei monatlicher, quartalsweiser oder halbjährlicher statt jährlicher Zahlung der Versicherungsprämie informiert werden sollen.

Ebenfalls hat sich Hamburg mit der Forderung durchgesetzt, nach den negativen Erfahrungen beim Pferdefleischskandal Unternehmen zu verpflichten, den zuständigen Behörden zu melden, wenn sie aufgrund eines erheblichen Verstoßes gegen die Vorschriften zum Schutz vor Täuschung Lebensmittel vom Markt nehmen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Lebensmittelhändler in ihrem Sortiment falsch deklarierte Produkte mit Pferde- statt Rindfleisch vorfinden und diese lediglich „still“ aus den Regalen nehmen.

Auf Drängen Hamburgs wurde die Bundesregierung auch aufgerufen, eine dringend notwendige Gesamtkonzeption der Informationszugangsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher im Lebensmittelbereich zu erarbeiten. Damit soll eine umfassende und rechtssichere Informationsmöglichkeit für die Behörden über ihre Erkenntnisse und damit eine größtmögliche Transparenz geschaffen werden.

Schließlich hat sich Hamburg gemeinsam mit anderen Ländern erfolgreich für die Einführung von Mindeststandards für Hotel- und Reisebewertungsportale eingesetzt, um mehr Transparenz zu schaffen und somit eine bessere Orientierung bei der Hotelauswahl und Buchungsentscheidung zu ermöglichen. Aus Sicht der Antragssteller ist es wichtig, dass die Portalbetreiber eingegangene Bewertungen einem einheitlichen Qualitätscheck unterziehen.
geschrieben am: 16.05.2014
Redaktion Hamburgparty.de


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